§2 Der Club de Pétanque Dieburg 1992 e.V. mit Sitz in Dieburg verfolgt ausschließlich und
§3 Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
§4 Der Austritt eines Vereinsmitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche
§5 Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§6 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt.
§7 Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand schriftlich einberufen werden,
1) wenn es das Interesse des Vereins erfordert,
2) wenn die Berufung vom 10. Teil der Mitglieder unterAngabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird,
3) einmal jährlich im ersten Quartal des Jahres. Die Einladung muss den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin übersandt werden. Der Schriftform ist genüge getan, wenn die Einladung per E-Mail an die Mitglieder versandt wird.
§8 Die gefassten Beschlüsse werden protokolliert und vom Geschäftsführenden Vorstand unterzeichnet.
§9 Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die Evangelische Kirchengemeinde in Dieburg und die Katholische Pfarrgemeinde St. Peter und Paul in Dieburg die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
Datum der bisherigen Satzung: 27. Februar 2010
Dieburg, den 15. Dezember 2012