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 Ab sofort neue Zugangsregelungen zum Boulodrome - bitte aufmerksam lesen!

Durch die kürzlich erfolgte Überschreitung der 100er-Inzidenz gibt es neue Regelungen für die Ausübung unseres Sports:Trainingsbetrieb:

Am Trainingsbetrieb darf nur noch teilnehmen, wer entweder

  1. vollständig geimpft ist (nach einer Wartezeit von zwei Wochen - hierfür ist eine entsprechende App oder der Impfpass vorzuweisen
  2. genesen ist (hierfür ist ein Genesenenennachweis vorzulegen, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt)
  3. oder einen aktuellen negativen Test hat. Dieser darf bei einer Antigentestung maximal 24 Stunden zuvor erfolgt, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein) Diese Tests müssen in einem Testzentrum absolviert werden. Anforderungen an den Testnachweis ist u.a., dass Testzentrum und Aussteller des Testzertifikats, ggfs. mit Zulassungsnummer, angegeben sind. Ein aktueller Audruck, bzw. der entsprechende Eintrag auf der Handy-App sind vorzuweisen.

Hierfür werden ab sofort Einlasskontrollen von einem Vorstandsmitglied durchgeführt. Die unter Punkt 1 und 2 fallenden Mitglieder werden listenmäßig erfasst und müssen ihren Nachweis im Anschluss erst wieder vorlegen, wenn ggf. eine Frist überschritten ist - siehe Punkt 2.

  1. Spontanboule:

Spontanboule ist nur außerhalb des Boulodromes möglich, es sei denn ein Vorstandsmitglied mit Zugriff auf die Liste der Genesenen und Geimpften ist zugegegen. Für Spiele innerhalb des Boulodromes würde bei Fall 3 ebenfalls die Testpflicht gelten.

  1. Tête-à-Tête-Runde:

Hier gilt zunächst das gleiche, wie zuvor unter Punkt 2 erwähnt. Ich gehe allerdings davon aus, dass wir in kürzester Zeit einen Überblick über die Situation haben werden und hier dann neu entscheiden können. Hinweis: Die Anzahl der Sporttreibenden in einer Sportstätte ist für die o.g. Regelungen unerheblich.

  1. Ligaspielbetrieb:

Diesbezüglich müssen sich die Ligakapitäne auf die Regelungen einstellen und sollten insbesondere bei auswärtigen Gastgebern nachfragen.

  1. Vereinsturnier am 3. Oktober:

Sofern sich bis dorthin nichts ändert gilt Punkt 1 analog.